Veranstaltung: EU-Gesetze im internationalen Warenverkehr

Die Anforderungen der EU-Gesetzgebung für den internationalen Warenverkehr werden immer komplexer; gleichzeitig müssen die Lieferketten der Unternehmen resilienter und Lieferwege verkürzt werden. Dies ist eine große Herausforderung in der täglichen Unternehmenspraxis.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nachhaltige Lieferketten am Beispiel Pakistan – Online-Veranstaltung

Durch das Lieferkettengesetz sowie das wachsende Nachhaltigkeitsbewusstsein von Endkunden stehen einige Branchen – wie u. a. die Textilbranche mit ihren komplexen Prozessstufen – vor der sehr großen Herausforderung, Transparenz bis an den Anfang der Lieferkette herzustellen sowie die globale Wertschöpfungskette umweltbewusster und verantwortungsvoller zu gestalten. Wie gelingt das den betroffenen Unternehmen?

Norwegen: Lieferkettengesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

gtai – Die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden größeren Unternehmen sind solche, die in Norwegen ansässig sind und Waren und Dienstleistungen in oder außerhalb Norwegens anbieten. Das Gesetz gilt auch für größere ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Norwegen anbieten und die gemäß nationalem Recht in Norwegen steuerpflichtig sind.

EU-Lieferkettengesetz: Überblick über Kerninhalte

Am 23.Februar 2022 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vor. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. S So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in […]

Das Lieferkettengesetz – Handlungsbedarf für Unternehmen in der Praxis – Online-Veranstaltung

Das Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und dort mindestens 3.000 Arbeitnehmer (einschließlich ins Ausland entsandter Arbeitnehmer) beschäftigen. Dieser Schwellwert gilt auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der genannte Schwellenwert 1.000 Arbeitnehmer. Bereits heute wird deutlich, dass es […]