Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst dann wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.

Lieferkettengesetz: Verschiebung der Einreichungsfrist für Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Mai 2024, sondern
bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird das BAFA das Vorliegen der LkSG-Berichte von Unternehmen sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Falls bis zum 31. Dezember 2024 das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie in Kraft tritt, greift darüber hinaus eine Ersetzungsbefugnis. Unternehmen können dann ihren Nachhaltigkeitsbericht einreichen und müssen nicht zusätzlich einen LkSGBericht nach den Vorgaben des BAFA erstellen.

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.

Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen. Betroffene Unternehmen müssen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln.

Die Berichte müssen auf der Internetseite des Unternehmens spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Die Unternehmen müssen die Dokumentation ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Sie wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Informationsveranstaltung: Erfolgreiche Strategien für den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft, 11.02.2025, 13:30-17:00Uhr

Der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft wird für viele Unternehmen perspektivisch immer wichtiger. Doch wie kann dies gelingen und wie können die zahlreichen Herausforderungen gemeistert werden? Im Zuge dieser Veranstaltung wird sich anhand dreier Unternehmensbeispiele aus den Bereichen Chemie, Kunststoffe und Konsumer Produkte aufgezeigt, wie sich diese Unternehmen erfolgreich auf den Weg gemacht haben.

weiterlesen
Bild nachhaltiges Gewerbegebiet
Umwelt & Energie

Online-Infoveranstaltung Förderaufruf Ressource.NRW 2024-2025

Förderung für innovative Maßnahmen zur Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. 

weiterlesen