Alles zum Thema "Recht & Steuern"

Ein Fahrkartenkontrolleur, der während seiner Arbeitszeit anderen Beschäftigungen nachging, durfte fristlos gekündigt werden. Das LAG Köln hat zudem entschieden, dass sein Arbeitgeber für die Aufklärung einen Privatdetektiv beauftragen durfte. Die Kosten hat nun der Ex-Arbeitnehmer zu tragen.
Wer für das "dynamische Team" nicht nur einen "Buddy", sondern auch einen "Digital Native" sucht, bekommt es mit dem AGG zu tun. Ein Bewerber - Jahrgang 1972 - klagte vor dem LAG Baden-Württemberg gegen eine solche Stellenausschreibung. Mit Erfolg.
Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde gefeuert und bestritt den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg nebst Sendestatus. Das reichte dem BAG aber allein nicht für einen Anscheinsbeweis für den Zugang aus.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.
Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem zu laufen, hat der BGH entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung.
Als größte Volkswirtschaft in Mittelosteuropa ist Polen ein attraktiver Markt für Vertrieb und Investitionen. Für den Standort spricht die geografische Nähe ebenso wie die Marktgröße und die EU-Mitgliedschaft. Dank steigender Konsumausgaben wächst Polens Wirtschaft schneller als der EU-Durchschnitt. Im Rahmen der Veranstaltung am 9. April 2025 geben wir ein Marktupdate und sprechen über steuerliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Ein Fahrkartenkontrolleur, der während seiner Arbeitszeit anderen Beschäftigungen nachging, durfte fristlos gekündigt werden. Das LAG Köln hat zudem entschieden, dass sein Arbeitgeber für die Aufklärung einen Privatdetektiv beauftragen durfte. Die Kosten hat nun der Ex-Arbeitnehmer zu tragen.
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Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde gefeuert und bestritt den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg nebst Sendestatus. Das reichte dem BAG aber allein nicht für einen Anscheinsbeweis für den Zugang aus.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.
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