Alles zum Thema "Recht & Steuern"

Kauft ein "Herr" oder eine "Frau" eine Fahr­kar­te? Das soll­te keine Rolle spie­len, fin­det der EuGH – und könn­te damit nun man­che Un­ter­neh­men vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len.
Kabinett beschließt Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Ab 01.01.2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Das betrifft u.a. die Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Sie gelten künftig nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Aufgabe zur Post bzw. nach Absenden der elektronischen Nachricht als bekanntgegeben.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.
Kauft ein "Herr" oder eine "Frau" eine Fahr­kar­te? Das soll­te keine Rolle spie­len, fin­det der EuGH – und könn­te damit nun man­che Un­ter­neh­men vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len.
Kabinett beschließt Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld
Ab 01.01.2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Das betrifft u.a. die Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Sie gelten künftig nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Aufgabe zur Post bzw. nach Absenden der elektronischen Nachricht als bekanntgegeben.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.