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Alles zum Thema "Umwelt & Energie"

Unternehmen, die für sich zukünftig einen Bedarf an Wasserstoff erkennen, sollten mit Ihrem Verteilnetzbetreiber Kontakt aufnehmen. Aktuell läuft eine bundesweite Bedarfsabfrage, an der sich auch die zukünftige Netzplanung orientiert.
"Was muss ich beachten, wenn ich verpackte Produkte ins europäische Ausland verkaufe? Und wie sieht es mit Batterien und Elektrogeräten aus?“ Vor allem für Onlinehändler die ins Ausland verkaufen ist es nicht einfach, die umfassenden Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – also Melde- und Registrierungspflichten für die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Materialien – zu kennen und die jeweiligen nationalen Regelungen einzuhalten.
Grüner Wasserstoff gehört zu den großen Versprechungen in der Energiewende. Zurecht? Darüber ist beim Tag der nachhaltigen Unternehmen diskutiert worden. Zum 6. Mal wurde die Veranstaltung gemeinsam von der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, dem KlimaWoche Bielefeld e.V. und der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld ausgerichtet worden.
Dänemark Einwegkunststoff: Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich an die neuen Regelungen halten.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Gesetz gilt ab diesem Jahr auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Darüber hinaus sind zunehmend auch kleinere Unternehmen aufgrund von Nachfragen ihrer Kunden mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG befasst.
Unternehmen, die für sich zukünftig einen Bedarf an Wasserstoff erkennen, sollten mit Ihrem Verteilnetzbetreiber Kontakt aufnehmen. Aktuell läuft eine bundesweite Bedarfsabfrage, an der sich auch die zukünftige Netzplanung orientiert.
"Was muss ich beachten, wenn ich verpackte Produkte ins europäische Ausland verkaufe? Und wie sieht es mit Batterien und Elektrogeräten aus?“ Vor allem für Onlinehändler die ins Ausland verkaufen ist es nicht einfach, die umfassenden Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – also Melde- und Registrierungspflichten für die Entsorgung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Materialien – zu kennen und die jeweiligen nationalen Regelungen einzuhalten.
Grüner Wasserstoff gehört zu den großen Versprechungen in der Energiewende. Zurecht? Darüber ist beim Tag der nachhaltigen Unternehmen diskutiert worden. Zum 6. Mal wurde die Veranstaltung gemeinsam von der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, dem KlimaWoche Bielefeld e.V. und der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld ausgerichtet worden.
Dänemark Einwegkunststoff: Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich an die neuen Regelungen halten.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Gesetz gilt ab diesem Jahr auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Darüber hinaus sind zunehmend auch kleinere Unternehmen aufgrund von Nachfragen ihrer Kunden mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG befasst.