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Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichterstattung

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens.

Der Fragebogen enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nach. Der Fragenkatalog steht als kostenloser Download bereit.

Fragenkatalog Lieferkettengesetz

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