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Dänemark: Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.

Veranstaltung: EU-Gesetze im internationalen Warenverkehr

Die Anforderungen der EU-Gesetzgebung für den internationalen Warenverkehr werden immer komplexer; gleichzeitig müssen die Lieferketten der Unternehmen resilienter und Lieferwege verkürzt werden. Dies ist eine große Herausforderung in der täglichen Unternehmenspraxis.

Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung

Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.