Veranstaltung: EU-Gesetze im internationalen Warenverkehr

Die Anforderungen der EU-Gesetzgebung für den internationalen Warenverkehr werden immer komplexer; gleichzeitig müssen die Lieferketten der Unternehmen resilienter und Lieferwege verkürzt werden. Dies ist eine große Herausforderung in der täglichen Unternehmenspraxis.
Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung
Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.
Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.