Dänemark Einwegkunststoff: Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.

Dänemark: Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte ab 2025

Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über
Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich demnach an die neuen Regelungen
halten. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(CVR-nummer) verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in
Dänemark bestellen.

Dänemark Richtlinie für Produkte aus Einwegkunststoff

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