Onlinepflicht für Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG

Eine Frau sitzt am Küchentisch vor ihrem Laptop. Sie ist von hinten zu sehen.

Für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG soll es ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung geben. Zudem entfällt für Anträge auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3, 51, 54 EnergieStG und nach den §§ 9a, 9b StromStG die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2025.

Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

In den Trilog-Gesprächen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament kam es am 3. Dezember 2024 zu einer Einigung. Final muss das Ergebnis nun noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dann erst gilt die EU-Entwaldungsverordnung ab dem 30. Dezember 2025. 

Preisverleihung: Energie-Scouts OWL 2024

31 Teams mit insgesamt 182 Auszubildenden haben in diesem Jahr am zehnten Wettbewerb der Energie-Scouts OWL der beiden Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe zu Detmold sowie der Wirtschaftsjunioren Lippe teilgenommen.

Einwegkunststofffonds – Handbücher zur Registrierung/ Accounterstellung für Hersteller und Anspruchsberechtigte ab sofort verfügbar

Dänemark Einwegkunststoff: Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.

Die Dokumente befinden sich auf der UBA-Website ewkf.de (unter „Infos und Aktuelles“ im Reiter „Meilensteine“). Allerdings wurde zumindest für die Hersteller das Handbuch innerhalb der FAQs auf DIVID verlinkt. Über die Suche in den FAQs nach „Handbuch“ kann dies gefunden werden. Eine Verlinkung des Handbuches für die Anspruchsberechtigten in den DIVID-FAQs wird zeitnah ebenfalls erfolgen.   Quelle: DIHK

Bundesregierung beschließt Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Menschen in einer Müllsortieranlage zur Veranschaulichung des Themas Kreislauftwirtschaft.

Die Bundesregierung hat am 27. November dem Entwurf der Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Die Verordnungsänderung muss allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert und von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Trotzdem wäre das Inkrafttreten vor der Bundestagswahl möglich.