Dänemark: Herstellerverantwortung für Einwegkunststoffprodukte ab 2025

Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich an die neuen Regelungen halten.
Dänemark: Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Webinar: „Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Europa“ am 09.10.2023

Sie erhalten Informationen über die neue EU-Textilstrategie für 2030, bereits bestehende Herstellerverantwortung für Textilien in den Niederlanden sowie die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Frankreich.
Webinarzyklus: „Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich und Europa“

Einladung von der AHK zum Webinarzyklus „Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich und Europa“. Sie liefern Waren nach Frankreich und Europa? – Dann melden Sie sich doch gerne unseren Webinaren an. Weitere Information und die Möglichkeit zur Registrierung finden unter den nachstehenden Links.
Präventionspläne und Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich“ – Webinar am 06.09.2923

Das Thema Präventionspläne ist weiterhin aktuell und drängend, die Abgabetermine wurden für eine Vielzahl der EPR-Bereiche auf Mitte September verschoben. Mit einer weiteren Verschiebung ist nicht zu rechnen. Wir klären in einem Webinar noch einmal zu den wichtigsten Punkten auf.
Niederlande: Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien tritt in Kraft

Bekleidung und Heimtextilien müssen in den Niederlanden für die Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden.
Webinar „Präventionspläne und Erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich“ am 27.06.2023

Sie verkaufen Produkte nach Frankreich oder überlegen in den französischen Markt zu expandieren?
Veranstaltung: EU-Gesetze im internationalen Warenverkehr

Die Anforderungen der EU-Gesetzgebung für den internationalen Warenverkehr werden immer komplexer; gleichzeitig müssen die Lieferketten der Unternehmen resilienter und Lieferwege verkürzt werden. Dies ist eine große Herausforderung in der täglichen Unternehmenspraxis.
Schweden: Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung
Am 1. Januar 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft. Ein „Hersteller“ ist seit 2019 derjenige, der ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringt. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.
Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.