Fragenkatalog für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten veröffentlicht

Aufgrund der Änderungen der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt zum 1. Januar 2023, wurde der Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte angepasst und überarbeitet. Der Fragenfundus umfasst 362 Seiten und enthält 1.206 Fragen und Fallbeispiele.

Er wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung.

Der Fragenkatalog steht als Pdf-Dokument auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind.

Der bestellte Gefahrgutbeauftragte muss im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Die Funktion kann von einem Mitarbeiter, externen Gefahrgutbeauftragten oder vom Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes wahrgenommen werden.

Unternehmer und Inhaber können von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten freigestellt werden. Dafür müssen eine oder mehrere der folgenden Anforderungen erfüllt werden.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.

weiterlesen
Allgemein

Achtung: Neue Phishing-Mail im Umlauf

Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff „Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten“, ist mit einem IHK-Logo versehen und mit „IHK“ unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO „einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien“ vorgenommen hätten.

weiterlesen