Kostenfreie Einstiegsberatung für Unternehmen

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Nachhaltige Mobilität als Schlüssel zum Wirtschaftsstandort NRW

Nachhaltige Mobilität als Schlüssel zum Wirtschaftsstandort NRW
Ideenwettbewerb LogistiKids 2025 startet!

Ideenwettbewerb LogistiKids 2025 startet!
Förderprogramm „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“: Jetzt Zukunft sichern!

Förderprogramm „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“: Jetzt Zukunft sichern!
Noch Plätze frei im 2025er Lehrgang Betriebliches Mobilitätsmanagement!

Noch Plätze frei im 2025er Lehrgang Betriebliches Mobilitätsmanagement!
Onlinetagung „Zukunftsfähige Innenstädte gestalten“ am 18.02.2025

Die Ergebnisse der Studie „Auf dem Weg zu multifunktionalen Innenstädten und Zentren“ der imakomm AKADEMIE werden im Rahmen einer Onlinetagung am 18. Februar 2025 vorgestellt.
Wettbewerb „Arbeitswege gestalten. Mobil in ländlichen Räumen“: Jetzt bewerben!

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Wettbewerb „Arbeitswege gestalten. Mobil in ländlichen Räumen“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, erfolgreich umgesetzte Projekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in ländlichen Gebieten zu identifizieren und einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Deutschlandticket: Was sich 2025 ändert

Der monatliche Preis steigt auf 58 Euro, ein Plus von 9 Euro. Dies betrifft sowohl Arbeitgeber, die das Ticket als Benefit anbieten, als auch Beschäftigte, die mit höheren Eigenanteilen rechnen müssen. Gleichzeitig überschreitet der neue Preis die Steuerfreigrenze von 50 Euro – dennoch bleibt das Ticket dank steuerrechtlicher Regelungen weiterhin steuerfrei als Jobticket nutzbar.
Lehrgang BMM: Termine 2025 stehen fest!

Der Lehrgang ist inhaltlich bundeseinheitlich und branchenübergreifend konzipiert. Aufgrund der Landesförderung ist die Teilnahme für Beschäftigte von Gewerbebetrieben aus NRW mit 300 Euro sehr günstig, aber auch Betriebe von außerhalb und andere Institutionen erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitwirkungserklärung des Arbeitgebers.
B 64n/Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz: Anhörungsverfahren

Das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren hat begonnen, zur Zeit führt die Planfeststellungsbehörde der Bezirksregierung Detmold die Anhörung der Öffentlichkeit und der Behörden durch. Die Planunterlagen können vom 21.11.2024 bis zum 20.12.2025 eingesehen werden. An die Auslegung der Planunterlagen schließt eine einmonatige Einwendungsfrist an. Bis zum 20.01.2025 können bei der Bezirksregierung Detmold Einwendungen gegen den Plan „Neubau der B 64n – Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz“ erhoben werden.