Der Ministerrat hat eine neue Verordnung zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (European High Performance Computing, EuroHPC) erlassen. Durch das Vorhaben sollen die Ressourcen aus 25 europäischen Ländern gebündelt werden. Ziel ist die Entwicklung einer europäischen Hochleistungsrecheninfrastruktur von Weltrang.
Sogenannte „Supercomputer“ sind ein hilfreiches Instrument zur Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen. Sie können große Datenmengen verarbeiten und helfen dabei, Prozesse in verschiedenen Sektoren zu entwickeln und zu vereinfachen, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei den erneuerbaren Energien.
Das Vorhaben der Kommission ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt. Insgesamt hat das Projekt zwei Kernbereiche: Zum einen den Ausbau einer europaweiten Hochleistungsinfrastruktur und eine damit einhergehende Anschaffung und Vernetzung von insgesamt vier Supercomputern. Zum anderen die Förderung von Forschung und Innovation, beispielsweise die Entwicklung eines europäischen Ökosystems für das Hoch-leistungsrechnen. Bisher erfolgten Investitionen in entsprechende Systeme auf nationaler und regionaler Ebene – in Folge der Verordnung können nun Ressourcen gemeinsam effizienter gebündelt werden.
Durch die Einbeziehung von Wissenschaft sowie Unternehmen der Branche werden auch deren Forschungs- und Innovationsaktivitäten unterstützt. Somit werden sowohl die Hochschulen, als auch die Industrie, insbesondere KMU, und auch öffentliche Stellen von der Zukunftsinvestition profitieren. Eine öffentliche Ausschreibung der Aufträge soll zusätzlich positive Impulse für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Hochleistungsrechen- und Datenversorgungskette in Europa setzen.
Für das Unternehmen ist eine Mittelausstattung von einer Milliarde Euro vorgesehen, die zur Hälfte aus dem EU-Haushalt und zur anderen Hälfte von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten gestemmt werden soll. Weitere Mittel in Höhe von über 400 Millionen Euro werden von privaten Partnern bereitgestellt.
Quelle: Europäische Kommission