Stärkung von Forschung und Innovation – Bundestag verabschiedet Haushalt 2019

Am 23. November hat der Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr und somit auch den Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verabschiedet.
Der Bundeshaushalt 2019 sieht für die Ausgaben des BMWi im kommenden Jahr 8,2 Mrd. Euro vor, davon über 85 Prozent für Fördermittel. Viele Maßnahmen zielen auf die Stärkung des Mittelstands, insbesondere durch die Förderung von Forschung und Innovation. 132 Mio. Euro mehr als im Vorjahr stellt das BMWi dafür bereit.
Von der Aufstockung profitiert das finanzkräftigste Zentrale Innovationspro-gramm Mittelstand (ZIM) mit zusätzlichen 10 Mio. Euro, das nun über ein Volumen von 559 Mio. Euro verfügt. Den neuen Ländern sollen davon 40 Prozent der Mittel zugutekommen.
Das Beratungsprogramm go-inno ermöglicht mit mehr als 7. Mio. Euro KMU bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für spezialisierte Beratungen.
Die Existenzgründung von jungen Unternehmen wird über das Programm EXIST mit zusätzlichen 40 Mio. Euro unterstützt.
Für die Stärkung der Industrieforschung für Unternehmen stehen über die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung 245 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einem Aufwuchs von 7,1 Prozent gegenüber der Finanzplanung.
Die Förderung der digitalen Transformation über das Investitionszuschuss-programm Mittelstand Digital wird ebenfalls ausgeweitet: um 30 Mio. Euro für 2019 sowie um 210 Mio. Euro bis 2022.
Darüber hinaus plant das BMWi 1 Mrd. Euro bis zum Jahr 2022 in den Aufbau einer Batteriezellenfertigung in Deutschland zu investieren.
Die Umsetzung der Energiewende mit den Schwerpunkten Energieforschung, Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Energetische Gebäudesanierung bleibt mit 3,8 Mrd. Euro im Energie- und Klimafonds (EFK) ein zentraler Förderschwerpunkt des BMWi. Um die Batteriezellenfertigung in Deutschland zu stärken, werden im EFK neue Schwerpunkte bei der industriellen Fertigung von Speicherzellen für mobile und stationäre Energiespeicher gesetzt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie