BMWi beschäftigt sich mit Einrichtung von regulatorischen Experimentierräumen bzw. Reallaboren

Reallabore stehen für eine neuartige Kooperationsform von Wissenschaft und Wirtschaft und anderen Akteuren. Ziel ist das gegenseitige Lernen in einem experimentellen Umfeld. Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung von solchen Experimentierräumen vor, um innovative technische Systeme und neue Geschäftsmodelle zu erproben, z.B. beim autonomen Fahren.
Das BMWi möchte zukünftig Reallabore systematisch nutzen. Deswegen wurde dazu im Juni 2017 ein Gutachten vergeben und eine Projektgruppe „Reallabore“ eingesetzt. Die Projektgruppe hat eine Forschungsagenda erstellt, welche aus drei Arbeitspaketen besteht. Im ersten Paket wurden 42 Reallabore in Deutschland identifiziert, von denen einige im nächsten Schritt in Fallstudien vertieft analysiert werden sollen (2. Paket). Darauf aufbauend sollen in einem dritten Paket Leitfäden und Checklisten erstellt werden, etwa zur Einrichtung von Reallaboren („Handbuch Reallabore“).
Oftmals lassen sich die Auswirkungen neuer Technologien und Geschäftsmodelle auf Wirtschaft und Gesellschaft nur schwer beurteilen. Zudem gehen mit neuartigen Ansätzen oftmals auch regulatorische Fragen einher. In Reallaboren sollen daher Innovationen und regulatorische Instrumente ergebnisoffen getestet werden können. Reallabore sind für viele Innovationsbereiche denkbar, wie z.B. Shared Economy, digitale Plattformen, digitale Verwaltung, digitale Bildung, Mobilität und Logistik oder Energiewende.
Die endgültigen Ergebnisse des Gutachtens sollen im 4. Quartal 2018 vorgelegt werden.

Quelle: BMWi