Verpflichtete Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitende) werden in vielen Fällen darauf angewiesen sein, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies ist im Gesetz auch so angelegt und setzt bereits mit der Einrichtung eines Risikomanagementsystems ein. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes und eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer. Viele Zulieferer haben in den vergangenen Monaten Schreiben von ihren Kunden erhalten. Es werden die unterschiedlichsten Dinge abgefragt und es herrscht Unsicherheit, wie weit diese Abfragen gehen dürfen.
Wozu können verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Damit hat sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte beschäftigt und einen verständlichen Leitfaden herausgegeben. Der Download ist kostenlos.
Zusammenarbeit in der Lieferkette Kunde – Zulieferer