Das Verbot von Greenwashing in der Schweiz soll durch die Änderung des schweizerischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb implementiert werden. Unlauter handelt, wer Angaben über sich, seine Werke, Waren oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können. Durch diese Formulierung wird eine Beweislastumkehr erreicht – normalerweise müsste diejenige Partei, die eine Angabe bestreitet, beweisen dass die Angabe nicht zutrifft. Hier muss aber diejenige Partei, die die Angaben macht, deren Richtigkeit beweisen.
Noch ist unklar, ob die Änderung Gegenstand eines Referendums sein wird oder nicht. Geplant ist, dass die Änderung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.
Der Konsumentenschutz Schweiz hat eine Meldeplattform eingeführt, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Verdacht auf Greenwashing melden können.
Quelle: Germany Trade & Invest