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A1-Bescheingung: Neues Meldeportal ab Oktober 2023

Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. 2024 wird der Betrieb des bisherigen Meldeportals eingestellt.

Dänemark: Mitarbeiterentsendung & Marktupdate – Online-Veranstaltung

Grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU nehmen ständig zu. Anlass können z.B. die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Aber Vorsicht vor Fallstricken – selbst im EU-Binnenmarkt sind zahlreiche Besonderheiten und Regelungen zu beachten, die ein Unternehmer vor der Entsendung seines Mitarbeiters genau zu prüfen hat.

Polen: Ab 1. Januar 2023 gibt es eine neue Arbeitgeberpflicht

Laut dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem und bestimmter anderer Gesetze müssen Unternehmer ein ZUS-Profil haben. Das Profil ist ein ITSystem der Sozialversicherungsanstalt ZUS, über das sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber ihre Angelegenheiten mit der Geschäftsstelle online regeln können.

Erste Mitarbeiter? Betriebsnummer beantragen

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer