Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis
über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme
bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der
Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die
Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von svnet
dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung
der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl
das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.
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Standort & Infrastruktur
Bauarbeiten in der Alfred-Bozi-Straße: IHK in Bielefeld eingeschränkt erreichbar
Von Montag, 29. Juli 2024, bis voraussichtlich Ende November dieses Jahres sanieren die Stadtwerke Bielefeld die Fernwärmeleitungen in der Alfred-Bozi-Straße. Dies wirkt sich auch auf die Erreichbarkeit der IHK Ostwestfalen in der Elsa-Brändström-Straße aus.