Laut dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem und
bestimmter anderer Gesetze müssen Unternehmer ein ZUS-Profil haben. Das Profil ist ein ITSystem der Sozialversicherungsanstalt ZUS, über das sowohl Versicherte als auch
Arbeitgeber ihre Angelegenheiten mit der Geschäftsstelle online regeln können.
Die Plattform ermöglicht unter anderem:
• erstellen und übermitteln der Dokumente,
• den Zugriff auf die ZUS-Informationen,
• die Überprüfung der Krankschreibungen der Arbeitnehmer,
• das Abrufen des Informationsstandes der Anträge,
• Terminbuchungen im Haus oder online.
Personen, die bis zum 30. Dezember 2022 eigenständig kein Profil anlegen, müssen keine
strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Quelle: Germany Trade & Invest