gtai – Seit dem 1. Juli 2023 gilt in einigen Staaten in Europa das neue Rahmenübereinkommen für gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass bei einer Tätigkeit im Wohnsitzstaat von unter 50 Prozent, eine Ausnahmevereinbarung erteilt wird, die GrenzgängerInnen den Verbleib im Sozialversicherungssystem des gewöhnlichen Beschäftigungsstaates ermöglicht. Dies ist grundsätzlich der Staat, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

Recht & Steuern
Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung
Tätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung – auch im Berufsleben sind sie weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen – auch finanziell.