Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens.
BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Berichtspflicht des Lieferkettengesetzes
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.