BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Berichtspflicht des Lieferkettengesetzes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der
Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Grundlage hierfür wird ein Fragebogen sein, der gerade erstellt wird.

Homepage des BAFA

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