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Auf dem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlenstoffdioxid zu erkennen.

CBAM Bericht kann auf Antrag verspätet eingereicht werden

Aufgrund von technischen Problemen konnten einige Unternehmen keine Berichte und Daten im Portal hochladen. Um für die betroffenen Unternehmen Abhilfe zu schaffen wurde eine neue Funktion im Übergangsregister geschaffen. So können Unternehmen einen Antrag auf „eine verzögerte Einreichung“ beantragen.

Unternehmen mit Schwierigkeiten bei der fristgerechten Einreichung des CBAM Berichts haben laut den zuständigen Behörden keine Sanktionen zu erwarten. Jedoch sollten die erforderlichen Berichte dann zeitnah eingereicht werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.  

Quelle: Europäische Kommission

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