Neue EU-weite CO2-Standards: EU-Parlament und Rat haben sich auf neue Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor geeinigt.

Fahrzeuge über 3,5 t rechtzeitig für Lkw-Maut vorbereiten!

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität empfiehlt: Bereiten Sie Ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) rechtzeitig für die Lkw-Maut vor. Mit dem 1. Juli 2024 beginnt nämlich die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Mit einem Mautgerät (OBU) entrichten Sie die Maut bequem, verlässlich und automatisiert.

Damit Sie noch vor dem 1. Juli 2024 eine OBU erhalten, sollten Sie sich jetzt um eine OBU bemühen. Andernfalls muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden. Besonders bei einer hohen Anzahl an Fahrten ist das im Vergleich zur automatischen Erhebung mit einer OBU sehr aufwändig.

Mögliche Folgen von nicht entrichteter Maut

Entrichten Sie die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab dem 1. Juli 2024 nicht, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben. Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit.
Deshalb sollten sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter so früh wie möglich eine OBU beschaffen. Andernfalls ist nicht sicher, dass diese noch rechtzeitig im Fahrzeug eingebaut werden kann.

OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt.

Übrigens: Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Weitere Informationen zur Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm und zur Handwerkerausnahme finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

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