Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen.
Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung hat das NRW-Verkehrsministerium für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis einschließlich zum 26. Juni 2022.