Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Hilfsgüter in die Ukraine transportieren

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erfolgen derzeit Transporte zur Unterstützung und Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung. Zusätzlich erfordert die Situation auch Beförderungen im Auftrag der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung durch private Transportunternehmen.

Zur Unterstützung dieser Transporte und zur Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung hat das NRW-Verkehrsministerium für das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 und 4 StVO erteilt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen, in Richtung der ukrainischen Grenze zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die Ukraine und deren Bevölkerung. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort bis einschließlich zum 26. Juni 2022.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Forum Ressourceneffizienz OWL gab Einblicke in unternehmerische Praxis

Unter dem Motto „Ressourcen schonen und zirkulär Wirtschaften – Einblick in die Praxis!“ hat am 21.10.2024 das 7. Forum Ressourceneffizienz OWL in der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bielefeld stattgefunden. Veranstaltet von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, der IHK Lippe zu Detmold und der Effizienz-Agentur NRW (efa), zog das Forum rund 100 Fachleute und Unternehmensvertreter aus der Region an. Ziel war es, innovative Ansätze und Lösungen zur Ressourcenschonung und zur Circular Economy vorzustellen und zu diskutieren.

weiterlesen