Informationen rund um das neue Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Davon betroffen werden Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sein. Indirekt trifft es auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Aufbau eines Systems zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist schon heute sinnvoll, damit dieses auch ab Anfang 2023 läuft.

Wir haben für Sie zu diesem Thema eine Homepage erstellt. Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps für die Umsetzung.

Das deutsche Lieferkettengesetz

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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