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Informationen rund um das neue Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Davon betroffen werden Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sein. Indirekt trifft es auch kleine und mittelständische Unternehmen.

Der Aufbau eines Systems zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist schon heute sinnvoll, damit dieses auch ab Anfang 2023 läuft.

Wir haben für Sie zu diesem Thema eine Homepage erstellt. Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps für die Umsetzung.

Das deutsche Lieferkettengesetz

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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