CBAM

Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleich auf der Zielgeraden

Die im Omnibus 1-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen sind vom EU-Parlament verabschiedet worden und werden im Rat der EU gutgeheißen. Damit steht einem baldigen Beschluss im Trilogverfahren nichts im Wege.

Das Europäische Parlament hat letzte Woche den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des CBAM ohne substanzielle Änderungen angenommen. Von Seiten des Rats der EU soll ebenfalls keine weitgehenden Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen werden. Im Zentrum steht die neue Meldeschwelle von 50 Tonnen jährlich für die Einfuhr von CBAM-Waren, mit der große Mehrheit der Unternehmen von der Melde- und Zahlpflicht ausgenommen werden.

Quelle: DIHK

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Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf  gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.

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