Eine Frau sitzt am Küchentisch vor ihrem Laptop. Sie ist von hinten zu sehen.

GmbH-Gründung nun auch online möglich

Seit dem 1. August 2022 kann in Deutschland eine GmbH auch online gegründet werden. Registeranmeldungen sind jetzt ebenfalls digital möglich. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein zentrales Portal entwickelt.

Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt auch digital möglich. Alle Notarinnen und Notare in Deutschland sind in dem zentralen Portal der Bundesnotarkammer automatisch über ein geschütztes Netzwerk angebunden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich über eine Webanwendung oder über die kostenfreie Notar-App registrieren.

Sichere Identifizierung im Online-Verfahren

Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist eine sichere Identifizierung. Der Gesetzgeber hat höchste Anforderungen an die Identifizierung im notariellen Online-Verfahren gestellt. Es genügt deshalb nicht, dass die Identifizierung durch ein in die Kamera gehaltenes Ausweisdokument erfolgt, wie es zum Beispiel bei Konto- oder Depoteröffnungen üblich ist. Denn ein derartiges sogenanntes Video-Ident-Verfahren hat sich in der Praxis als zu fälschungsanfällig erwiesen.

Online-Ausweis im Chip des Personalausweises wird ausgelesen

Identifiziert wird vielmehr durch den Online-Ausweis im Chip des deutschen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Darüber hinaus können vergleichbare europäische Identitätsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ verwendet werden. Das Bundesverwaltungsamt hat die Bundesnotarkammer mit einem Organisationszertifikat berechtigt, die Daten aus dem Online-Ausweis auszulesen.

Beurkundung erfolgt dann in einer Videokonferenz

Die Beurkundung erfolgt in einer Videokonferenz ebenfalls über das System der Bundesnotarkammer. Nach der Identitätsprüfung geht es weiter wie bei einer Präsenzbeurkundung: Die Urkunde wird vorgelesen, offene Fragen werden geklärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Hierbei tritt an die Stelle der Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur, die das System auf Basis des Ausweisdokuments für die Beteiligten erstellt.

Weitere Infos bekommen Sie bei der Bundesnotarkammer

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