Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.

Innovation & Technologie
Künstliche Intelligenz für kleine und mittlere Unternehmen
Die Universität Bielefeld hat die Förderzusage für das Projekt „LLM4KMU“ erhalten, das im Programm NEXT.IN.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, den Einsatz von Open Source Large Language Models (LLM) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu optimieren.