Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.

International
Entwaldungsverordnung: EU-Kommission schlägt Vereinfachungen und Übergangsfristen zur Umsetzung vor
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2025 gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, die Anwendung der Verordnung für Unternehmen, Mitgliedstaaten und internationale Partner zu erleichtern und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des zentralen IT-Systems sicherzustellen.