Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Hier finden Sie mehr Informationen.

Umwelt & Energie
Umweltbarometer 2025 IHK-Umfrage – Befragungszeitraum 11.08. – 25.08.2025
Der Umfang der gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen im Bereich der Umweltpolitik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dies nehmen wir zum Anlass, die Einschätzung der Unternehmen zum Umfang der Umweltregularien sowie deren Stellenwert und konkrete Auswirkungen einzuholen.