Bewachungsgewerbe: BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht

Zum 01.07.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen. Damit beginnen beide Häuser mit der Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht an das BMI sollen laut Innenminister Seehofer die Kompetenzen in diesem Bereich gebündelt werden. Es soll an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe gearbeitet und damit die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche gesteigert werden. Dies soll künftig auch in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.

Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden (s. Pressemitteilung des BMI).

Bild: Johnmerlin/stock.adobe.com

 

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