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Die IHK Ostwestfalen hat eine Website zur Europawahl angelegt. Hier finden Unternehmen Informationen rund um das Thema Europa und Wirtschaft.

Europawahl: Informationen für Unternehmen

Die Industrie ist für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung. Sie trägt zu etwas mehr als einem Viertel zum hiesigen Bruttoinlandsprodukt bei. Damit gehört die Bundesrepublik zu den Ländern, deren Industriesektor einen vergleichsweise großen Anteil an der Wirtschaftsleistung hat.

Europa hat in den vergangenen 30 Jahren mit der EU einen großen und freien Markt geschaffen und damit Wohlstand und Frieden ermöglicht. Davon profitieren Unternehmen genauso wie jeder einzelne EU-Bürger. In den kommenden Jahren allerdings stehen EU und Unternehmen vor schwierigen Entscheidungen und herausfordernden Aufgaben. Schwerpunktthemen sind: Nachhaltigkeit, Stabilisierung der Lieferketten, Digitalisierung, Energie, Fachkräftemangel, Handelsabkommen sowie die Unterstützung kleiner und mittelständischer Betriebe.

Die IHK Ostwestfalen hat auf ihrer Homepage eine Seite zur Europawahl angelegt. Hier finden Unternehmen Informationen rund um das Thema Europa und Wirtschaft. Die Website wird
weiter ergänzt.

Europa geht uns alle an.

Europawahl: Informationen für Unternehmen

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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