EU-Lieferkettengesetz: Überblick über Kerninhalte

Am 23.Februar 2022 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vor. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. S

So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.

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