EU beschließt CO2-Grenzausgleichsmechanismus

gtai – Die EU koppelt die Einführung an das Auslaufen der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandels (ETS). Ab Oktober 2023 gelten zunächst Berichtspflichten.

Die Einführung eines CO2-Preises für importiere Waren soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Hersteller sicherstellen. Das CO2-Grenzausgleichssystem (carbon border adjustment mechanism, CBAM) verfolgt somit zwei Zielsetzungen: Zum einen soll das sogenannte Carbon Leakage verhindert werden. Darunter versteht man die Verlagerung von Produktionsstätten aus der EU in andere Länder, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Zum anderen sollen Produzenten außerhalb der EU motiviert werden, ihre Produktionsprozesse klimafreundlicher zu gestalten.

Um diese Ziele zu erreichen, werden Einfuhren verteuert: EU-Importeure kaufen CO2-Zertifikate. Der Preis der Zertifikate ist abhängig von der Höhe des CO2-Preises, der gezahlt worden wäre, wenn die Ware innerhalb der EU hergestellt worden wäre.

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