Eine elektronische Hilfe bei den kleinen und großen Problemen des Alltags zu bekommen – gerade für Menschen mit Erkrankungen oder Handicap wäre dies eine wichtige Unterstützung zur Erhaltung eines selbstbestimmten Lebens. Doch bei der Entwicklung und Anwendung solcher Assistenzsysteme ist zwangsläufig die Einbindung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Und diese rasante technische Entwicklung der vernetzten Digitalisierung betrifft nicht nur die zukünftigen Assistenzsysteme, sondern nahezu alle Gesellschaftsbereiche. Bereits heute ist nicht immer nachvollziehbar, was mit den Daten aus Fitness-Trackern oder Smartphone-Apps geschieht und wo sie überall gespeichert werden. „Nicht umsonst heißt es: Daten sind das neue Gold“, sagt Prof. Dr. Brunhilde Steckler von der Fachhochschule Bielefeld. Sie findet: „Das Recht muss mit den Innovationen Schritt halten, um den Schutz der Persönlichkeitssphäre und der Selbstbestimmung des Menschen zu gewährleisten.“
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