Gesetz über digitale Dienste ist in Kraft

Ziel des Gesetzes über digitale Dienste ist es laut EU-Institutionen, zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beizutragen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu fördern. Die harmonisierenden Vorschriften regeln die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten sowie Waren gestatten.

Alle Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im EU-Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Regelungen beachten. Zu den Vermittlungsdiensten zählen zum Beispiel Online-Suchmaschinen sowie Hostingdienste, welche auch Online-Plattformen umfassen. Letztere schließen Online-Marktplätze, die Verkäufer und Verbraucher zusammenführen, mit ein.
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Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

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