Deutscher Solarpreis wird in zehn Kategorien vergeben

Noch bis zum 31. Mai 2019 läuft die Bewerbungsfrist für den Deutschen Solarpreis 2019. Eurosolar und die EnergieAgentur.NRW werden den Preis am Samstag, den 14. September 2019 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen feierlich überreichen. Unter den Gästen werden dann unter anderem Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und der Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen Frank Baranowski erwartet. Der Deutsche Solarpreis wird in insgesamt zehn Kategorien vergeben. Bewerbungen und Infos im Internet unter
https://eurosolar.de/de/index.php/solarpreise/deutscher-solarpreis .

Wer Teil einer Bürgerbewegung ist, einen Verein gegründet hat, architektonische Lösungen entwickelt oder sich in seiner Kommune oder seinem Unternehmen für die dezentrale Energiewende mit 100 Prozent Erneuerbaren einsetzt, hat die Chance auf die bekannte Auszeichnung. Auch, wer ein innovatives Transportsystem entwickelt hat oder im Journalismus oder Bildungssystem über erneuerbare Energien informiert und Bewusstsein schafft, kann sich bewerben. Wege zum Solarpreis gibt es viele.
Zu den renommierten Preisträgern gehörten in den vergangenen Jahren zum Beispiel der Vatikanstaat, Dr. Franz Alt und die Unternehmensgruppe ALDI Süd. Aber auch Akteure wie die Stadtwerke Marburg, die Stiftung Solarenergie oder die Umweltgruppe Elbvororte, haben durch ihr Engagement in der Vergangenheit bereits einen Preis verdient.
Die Jury aus Experten prüft die Bewerbungen auf Innovationsgrad, Engagement, Vorbildcharakter und Öffentlichkeitswirksamkeit. Die elf Fachleute entscheiden, wer den begehrten Heliographen mit nach Hause nehmen kann. Neben der von Künstler Emil Schult gestalteten Trophäe winkt den Gewinnern eine Mitgliedschaft bei EUROSOLAR – und nicht zuletzt die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen