Biodiversität im Unternehmen – Onlineseminar am 30.10.2025

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Erkennen Sie die Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen beim Thema Biodiversität, erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen und integrieren Sie Biodiversität effektiv und zielgerichtet in Ihr Management und Reporting.

EUDR wird voraussichtlich um 1 Jahr verschoben – IHK bietet dazu eine Veranstaltung an

Entwaldungsverordnung

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

Veröffentlichung des Voluntary SME-Standard als Empfehlung der EU-Kommission

Grüne Start-ups, die innovative und anwendungsorientierte Vorhaben umsetzen wollen, können unter Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die EU-Kommission hat den Voluntary SME-Standard (VSME) nun als Empfehlung C(2025)4984 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus. Die Empfehlung richtet sich sowohl an KMU, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, wie auch an Unternehmen, Finanzinstitute etc. und die Mitgliedstaaten.

Informationsveranstaltung zum Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) für inländische Hersteller am 08.08.2025

Die französische Regierung hat das Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen auf 2030 verschoben.

Laut Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zu finanzieren.