3G-Pflicht beim Betreten der Arbeitsstätte: Was gilt für Berufskraftfahrer?

Laut Bundesarbeitsministerium gelten die neuen Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz auch für Berufskraftfahrer. Demnach sind auch Berufskraftfahrer verpflichtet, beim Betreten einer Arbeitsstätte einen Nachweis über Ihren Impf-, Sero- oder Teststatus vorzulegen. Ob es sich dabei um die eigene Arbeitsstätte handelt, ist unerheblich. Fahrzeuge gelten allerdings nicht als Arbeitsstätte.

Koalitionsvertrag: Beschleunigung von Planung und Genehmigung

Die Ampelkoalition hat in ihrem Vertrag für die Legislatur 2021-2025 der Planungsbeschleunigung einen Schwerpunkt eingeräumt. Auf drei Seiten präsentieren die Parteien eine Reihe bekannter, aber auch ein paar neuer Vorhaben. Interessant ist zudem, was nicht angesprochen wird.

A30: Vollsperrung wegen Entschärfung eines Blindgängers

Bad Oeynhausen. Wegen der Entschärfung eines Blindgängers muss die Autobahn Westfalen die A30 am Sonntag (28.11.) zwischen den Anschlussstellen Gohfeld und Bad Oeynhausen-Nord in beide Fahrtrichtungen komplett sperren. Der Aufbau der Verkehrsführung beginnt um 10 Uhr mit der Vollsperrung ab der Anschlussstelle Gohfeld in Fahrtrichtung Hannover.

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz verabschiedet

Das neue Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Menschen aufs Rad umsteigen. Vor allem soll das Radwegenetz stark ausgebaut und sicherer werden. Als Grundvoraussetzung dafür schreibt das Gesetz einige Eckpunkte der Rad- und Fußverkehrsförderung fest:

Förderung für Wasserstofftankstellen: Antragstellung bis 31.01.2022

Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt auch weiterhin den Infrastrukturausbau für alternative Antriebe. Es startet einen neuen Aufruf zur Förderung des Aufbaus öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Dafür stehen bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Planergänzungsverfahren für die Ortsumgehung Ummeln soll 2022 eröffnet werden

Das EuGH und das Bundesverwaltungsgericht hatten Fehler in der Planung festgestellt, weshalb die Genehmigung der Ortsumgehung für rechtswidrig und vorläufig nicht vollziehbar erklärt wurde. Die Unterlagen werden zur Zeit überarbeitet, damit voraussichtlich im nächsten Jahr das Planergänzungsverfahren eröffnet werden kann.