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3G-Pflicht beim Betreten der Arbeitsstätte: Was gilt für Berufskraftfahrer?

Laut Bundesarbeitsministerium gelten die neuen Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz auch für Berufskraftfahrer. Demnach sind auch Berufskraftfahrer verpflichtet, beim Betreten einer Arbeitsstätte einen Nachweis über Ihren Impf-, Sero- oder Teststatus vorzulegen. Ob es sich dabei um die eigene Arbeitsstätte handelt, ist unerheblich. Fahrzeuge gelten allerdings nicht als Arbeitsstätte.

Berufskraftfahrer haben also auch bei Betreten von Arbeitsstätten anderer Arbeitgeber einen 3G-Nachweis mitzuführen. Ihr eigener Arbeitgeber muss dies überprüfen. Das kann z. B. durch von ihm beauftragte Beschäftigte vor Ort geschehen oder indem er sich den Nachweis in digitaler Form vorlegen lässt. Es ist auch möglich, dass Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, dass Beschäftigte auf dem Gelände des jeweils anderen Arbeitgebers von der entsprechenden Zugangskontrolle erfasst werden.

Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn in der Arbeitsstätte physische Kontakte zu anderen Personen ausgeschlossen sind, z. B. wenn in der Arbeitsstätte anderer Arbeitgeber keine anderen Personen zugegen sind oder ein Kontakt durch die jeweiligen Hygienepläne ausgeschlossen ist.

Im Falle von Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Pflege oder Betreuung gelten weitergehende Testpflichten gem. § 28 Abs. 2 IfSG.

Die jeweils gültigen Hygienekonzepte sind in jedem Fall zu beachten.

Die „Arbeitsstätte“ gem. § 28b Infektionsschutzgesetz wird in § 2 ArbStättV definiert. Danach sind Arbeitsstätten Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Ob diese Orte der eigenen Arbeitsstätte zuzurechnen sind, ist in Bezug auf die Nachweis- und Kontrollpflichten unerheblich. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des zentralen Ziels, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern.

Weitere Informationen bietet die FAQ-Sammlung zum betrieblichen Infektionsschutz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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