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Vorsicht bei Nachahmungen!

Das Landgericht Hamburg bestätigte zugunsten des Herstellers Eckes-Granini einen Unterlassungsanspruch gegen Edeka gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5 MarkenG, bzw. §§ 8, 3, 4 Nr. 3a UWG.

Zugang von E-Mails § 130 BGB: Absender einer Mail muss Zugang beweisen

Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln trifft den Versender einer E-Mail die volle Darlegungs- und Beweislast für deren Zugang, selbst wenn dieser keine Benachrichtigung erhält, dass die Zustellung nicht funktioniert hat, wenn es technische Probleme gibt oder die E-Mail-Adresse nicht stimmt.

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns

Im Streitfall wurde der Arbeitnehmerin die unberechtigte Abänderung von Einkaufspreisen in der EDV vorgeworfen, woraufhin der Arbeitgeber ihr einen Aufhebungsvertrag vorlegte, welcher die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des Monats vorsah.

BGH: Haftung wegen unvollständiger Rechtsformbezeichnung

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 13.01.2022, Az. III ZR 210/20, mit der persönlichen Haftung des Vertreters einer UG (haftungsbeschränkt) bei Auftreten im Geschäftsverkehr ohne vollständige Bezeichnung befasst.

EU-Lieferkettengesetz: Überblick über Kerninhalte

Am 23.Februar 2022 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette („EU-Lieferkettengesetz“) vor. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. S So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in […]

Makler muss Bewertung bei Google Places hinnehmen

Ein Immobilienmakler, der zum Zweck der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist.

Influencerin III – Werbung auch bei geschenktem Produkt

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Marketing von Bloggern weiterentwickelt. Eine Bloggerin, die auf Instagram Beiträge postet, mit denen sie Fremdprodukte bewirbt, muss diese Veröffentlichung als Werbung kennzeichnen, wenn sie das Produkt vom Hersteller geschenkt bekommen hat.