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Kabinett beschließt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, der vom Bundesinnenministerium (BMI) sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Geplant ist unter anderen eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert.

Engpässe in Gesundheits- und Pflegeberufen und bei Kinderbetreuung
Viele Unternehmen haben seit langem erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die Zahl der offenen Stellen lag nach Angaben des Bundesinnenministeriums 2022 bei rund 1,98 Millionen, der höchste je gemessene Wert. Fachkräfteengpässe beträfen Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und Regionen und zeigten sich zum Beispiel in den Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Kinderbetreuung, in der IT-Branche und in vielen weiteren Produktions- und Dienstleistungsberufen.

Mehr Möglichkeiten für ausländische Fachkräfte
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll neue Möglichkeiten schaffen, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Bereits jetzt gebe es die Möglichkeit, mit einem in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, etwa über die Blaue Karte EU für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten oder über die nationale Aufenthaltserlaubnis, so das BMI.

Blaue Karte EU soll größeren Personenkreis erreichen
Neu ist: Wer einen solchen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Damit will die Bundesregierung mehr Flexibilität schaffen. Die Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Kriterium der Berufserfahrung gewinnt an Bedeutung
Nach Mitteilung des BMI soll zudem Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht werden, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Jedoch sei eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber müsse tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss nach den Plänen des Bundeskabinetts künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeute weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Verpflichtung zu Anerkennungspartnerschaft
Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das nach dem Gesetzentwurf künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Dafür sollen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten müssen.

Dies biete beiden Seiten Vorteile, meint das BMI: Der Arbeitgeber könne schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen und die Arbeitnehmer könnten das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon qualifiziert arbeiten.

Chancenkarte zur Arbeitssuche
Neu eingeführt werde zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert, so das BMI weiter. Zu den Auswahlkriterien gehörten Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners.

Mit der Chancenkarte werde die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich erleichtert, erhofft sich das Innenministerium. Schon während der Arbeitsplatzsuche sei eine Beschäftigung im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

Kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung
Außerdem soll für Branchen mit besonders großem Bedarf erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen werden. Wer über diesen Weg kommt, dürfe unabhängig von einer Qualifikation acht Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung sei ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung soll vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, 29. Mrz 2023.

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