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Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem DigiG den Startschuss für eine deutsche Digital-Health-Strategie gegeben. Deutschland soll an jene Länder anschließen, die ihre Gesundheitssysteme bereits erfolgreich digitalisiert haben. Wir sprechen am 5. Dezember 2023 online mit Fachleuten aus u. a. Forschung, Entwicklung und Industrie über dieses Thema.

Online-Veranstaltung: Digitale Transformation des Gesundheitsmarktes

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem DigiG den Startschuss für eine deutsche Digital-Health-Strategie gegeben. Deutschland soll an jene Länder anschließen, die ihre Gesundheitssysteme bereits erfolgreich digitalisiert haben.

Doch welche Faktoren sind es, die zu einem Erfolg einer solchen Digital-Health-Strategie führen? Was können wir von den Vorreitern lernen und wie gelingt ein effektiver Austausch.

Wir blicken zum Vergleich auf den Spitzenreiter im E-Health-Ranking der Bertelsmann Stiftung. Bereits seit den 90er Jahren entwickeln die drei baltischen Staaten innovative Strategien der Gesundheitsdienstleistungen. Estland gilt als Vorreiter auf dem Sektor E-Health. Ausnahmslos alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind in Estland vernetzt. E-Rezept und elektronische Patientenakten sind gesetzlich verpflichtend und die Telemedizin ist in die ambulante Vorsorge integriert. Dabei behalten die Patienten die volle Kontrolle über die Gesundheitsdaten. Sämtliche E-Health-Dienste werden zentral vom Staat angeboten und eingeführt. Die medizinischen Einrichtungen müssen selbst keine finanziellen Mittel aufwenden.

In Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern weltweit sind die innovativen Lösungen im E-Health-Bereich noch weitgehend ungenutzt. Es gibt ein enormes Potenzial für den Einsatz digitaler Gesundheitslösungen. Nutzen Sie die Chancen.

Wir sprechen am 5. Dezember 2023 online mit Fachleuten aus u. a. Forschung, Entwicklung und Industrie. Wir blicken auf den Spitzenreiter im E-Health – das Baltikum und erfahren, wie die Industrie die digitale Entwicklung aktuell umsetzt.

Programm und Anmeldung

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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