Start der öffentlichen Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Am 22. März startet die öffentliche Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bezüglich des Vorschlags zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich an der Konsultation zu beteiligen, dabei die Tragweite eines generellen PFAS-Verbots darzustellen und weitere Ausnahmeregelungen oder längere Übergangsfristen ausführlich zu begründen.

Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:

  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner Handlungsempfehlungen zusammengestellt.

Quelle: DIHK, Berlin

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