Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Betriebliches Mobilitätsmanagement: Wir möchten die Unternehmen unterstützen, zuständige Mitarbeiter für ihre Aufgabe zu qualifizieren.

Ist E-Mobilität die Zukunft?

AdobeStock_118179386

Das Thema E-Mobilität ist aktuell allgegenwärtig und da lohnt es sich einen Blick auf die Vor- und Nachteile zu werfen. Denn laut einer Prognose der Kienbaum Studie (NPE) wird sich der Marktanteil der elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf deutschen Straßen bis 2030 auf 30% steigern. Erforderliche Infrastrukturen werden ausgebaut und Marktanreize von der Bundesregierung geschaffen. Beispielsweise wird die Besteuerung für elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge mit privater Nutzung von 1 % auf 0,5 % gesenkt (gilt ebenfalls für Plug-In Hybridfahrzeuge). Dazu kommt, dass zukünftig großflächige Dieselfahrverbote drohen und die Anschaffung von Elektroautos eine Alternative sein kann. Für Arbeitgeber bedeutet dieser Anstieg, dass ein massives Ladebedürfnis für Unternehmensstandorte entstehen wird.

Insgesamt kann es zu großen Problemen bei der Stromversorgung kommen, die die Netzbetreiber unter Druck setzen wird. Ab 2032 kann es zu flächendeckenden Stromausfällen kommen (Oliver Wyman| TU München). Daher müssen Netzbetreiber bereits jetzt Handeln um auf die Herausforderungen der E-Mobilität vorbereitet zu sein.

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bietet in diesem Zusammenhang am Donnerstag, den 26. April 2018 die Informationsveranstaltung „Förderprogramme zur Umstellung auf Elektromobilität“ an. Dort werden nicht nur Fördermöglichkeiten vorgestellt, sondern auch Fragen diskutiert, wie: Was muss ich als Unternehmer beachten? Welche unterschiedlichen Ladesäulen gibt es? Welche Fahrzeuge sind am Markt verfügbar?

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie hier und in der entsprechenden Pressemitteilung.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen ab 2025

Ab 01.01.2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Das betrifft u.a. die Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Sie gelten künftig nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Aufgabe zur Post bzw. nach Absenden der elektronischen Nachricht als bekanntgegeben.

weiterlesen