Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Impfstraße im Unternehmen: Klinikum Bielefeld informiert über innerbetriebliches Impfen

Sobald das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ausreichend Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung stellen wird, kann nach den Hausarztpraxen auch in den Unternehmen mit dem Impfen begonnen werden.  Welche Vorbereitungen bis dahin in den Betrieben getroffen werden können, darüber informiert das Klinikum Bielefeld am Donnerstag, 22. April, ab 16.30 Uhr während der kostenlosen Online-Veranstaltung „Innerbetriebliches Impfen – Leicht gemacht“.

Das parallele Impfen im Impfzentrum, in den Hausarztpraxen und in den Betrieben soll dazu führen, dass viele Menschen in der Breite geimpft werden und die erwünschte Herdenimmunität entsteht. Während der Online-Veranstaltung informieren die klinischen Experten des Klinikums auf Grundlage ihrer Erfahrungen im Impfzentrum und im Krankenhaus darüber, wie eine Impfstraße aufgebaut sein sollte, was bei den Planungen bedacht werden muss, was bei der Impfstoffaufbereitung zu beachten ist und welche rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 22. April 2021 bis 12 Uhr mit Angabe Ihres Namens, des Firmennamens sowie der Mail-Adresse, mit der Sie teilnehmen möchten, per Mail an unter: foerderkreis@klinikumbielefeld.de

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer zur Veranstaltung:

Einladung_Innerbetriebliches_Impfen

Weitere Themen

Der Dialog unterstützt die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Zoll und Logistik.
International

IHK-Netzwerk: Zoll und Außenwirtschaft

Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.

weiterlesen
Recht & Steuern

Nach dem BAG-Urteil: Wie umgehen mit den Überstunden von Teilzeitbeschäftigten?

Das BAG hat eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte gekippt, die viele Arbeitgeber bislang für rechtmäßig hielten. Und nun? Maximilian Schunder sieht die Gefahr neuer Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aufgrund von Teilzeit oder wegen des Geschlechts ist unzulässig. So weit, so klar. Wann aber eine Diskriminierung vorliegt, ist häufig keineswegs so eindeutig, wie man annehmen könnte. Am vergangenen Donnerstag hat das BAG klargestellt (Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20): Überstundenzuschläge dürfen nicht pauschal an die Arbeit in Vollzeit anknüpfen. Vielmehr sei eine individuelle Betrachtung geboten.

weiterlesen