Zum 1. März 2021 sind neue Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie in Kraft getreten. Damit kommt es zu neuen Standards für bestimmte neue Produkte hinsichtlich deren Reparierbarkeit und Effizienz. Betroffen sind Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke oder Bildschirme. So müssen deren Hersteller oder Importeure nun über einen Zeitraum von mindestens sieben beziehungsweise zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU noch Reparaturanleitungen und bestimmte Ersatzteile zu Ermöglichung von Reparaturen durch Fachbetriebe zur Verfügung stellen. Für wiederum andere Ersatzteile gilt dies zur Ermöglichung von Reparaturen auch durch Verbraucher selbst.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK