IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018

IHK Konjunkturumfrage: Wie ist das Klima?

Die Frage nach dem Klima zielt bei der IHK Konjunkturumfrage auf den sogenannten Klimaindex ab. Aber wozu gibt es überhaupt eine Konjunkturumfrage und was ist ein Klimaindex?

Mit den Ergebnissen der IHK-Konjunkturumfrage informiert die IHK die Politik und die Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage vor Ort. Sie liefert Einschätzungen zur Geschäftsentwicklung und über Risiken, wie beispielsweise des Fachkräftemangels in der Region. Bundesweit beteiligen sich über 25.000 Betriebe an den Umfragen. Mitgliedsunternehmen können so jederzeit auf Informationen über die konjunkturelle Lage und Entwicklung zurückgreifen.

Eine der zentralen Aufgaben der IHK ist daher die Beobachtung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Dazu befragt die IHK seit 1977 ihre Mitgliedsunternehmen zur momentanen wirtschaftlichen Lage und zu zukünftigen Erwartungen. Dadurch kann das Konjunkturklima ermittelt werden, indem die Unternehmen beispielsweise gefragt werden, ob die Geschäftslage und die Erwartungen als gut, gleich bleibend oder schlecht eingeschätzt werden.

Die Ergebnisse für die Wirtschaftsregion Ostwestfalen fließen in den Frühjahrs- und Herbstkonjunkturbericht der IHK Ostwestfalen ein und darüber hinaus auch in den Konjunkturbericht des DIHK (Deutscher Industrie- & Handelskammertag). Die Ergebnisse der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018 im Konjunkturfolder für Sie aufbereitet. Diesen finden Sie hier als Download.

Interessieren Sie sich für weitere Daten, Prognosen und Einschätzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in der gesamten Bundesrepublik, dann bietet der DIHK vielfältige Informationen auf seiner Website an.

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Am  21.09. hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in einer vom federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober, ggf. noch Ende September, mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es zeitnah in Kraft treten.

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