Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Die Rechtsverordnung zur Umsetzung der ERP für Verpackungen in Dänemark wird in drei Phasen erlassen. Die Erste der drei Phasen ist bereits abgeschlossen und tritt mit der Verordnung über Registrierung und Meldung von Verpackungen am 1. April 2024 in Kraft.
Folgende wichtige Aspekt sind zu beachten:
- Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Dänemark in Verkehr bringen, sind verpflichtet sich im Herstellerregister Dansk Producentansvar – DPA eintragen zu lassen. Dazu gehören dänische Hersteller, Abfüller, Importeure und ausländische Online-Handler.
- Unternehmen, die nicht in Dänemark ansässig sind und ihre Waren direkt an dänische private Endverbraucher verkaufen, müssen ihre ERP-Verpflichtungen durch einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark erfüllen. Dies betrifft Unternehmen, die keine dänische CVR-Nummer haben, aber über den Online-Handel an dänische Endverbraucher ihre Ware verkaufen.
- Die Registrierungs- und Meldefrist ab dem 1. April 2024 muss dabei eingehalten werden.