Bundestag hat Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen

Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschlossen.

Die abschließende Bundesratsbefassung dieses zustimmungspflichtigen Gesetzes steht noch aus. Sie kann erst im nächsten Bundesratsplenum am 10.02.2023 stattfinden. Das Gesetz tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten haben insofern ab der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt drei Monate Zeit zur Umsetzung, für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.

Diese Richtlinie hätte eigentlich schon im Dezember 2021 umgesetzt sein müssen. Durch das Ende der letzten Legislaturperiode und aufgrund einer schwierigen Kompromissfindung in der Ampel hat es dann bis jetzt gedauert. Zuletzt hieß es, die Einigung im Rechtsausschuss werde voraussichtlich erst Anfang diesen Jahres stattfinden, aber nun haben die Berichterstatter der Ampel doch schon schneller zusammengefunden, leider nicht mit einem besonders erfreulichen Ergebnis.

Weitere Informationen und Hinweise dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei:

Rundschreiben Hinweisgeberschutz Bundestagsbeschluss.

Quelle: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
Breite Straße 29 | 10178 Berlin

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