Beschleunigung im Ausbau erneuerbarer Energien

Mit Beginn des neuen Jahres wurden einige Festlegungen im Landesentwicklungsplan NRW geändert. Dadurch soll der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Wind- und der Solarenergie beschleunigt werden. So wird eine Nutzung von geschädigten Waldflächen für die Windkraft nach Einzelfallprüfung ermöglicht. Auch gibt es Klarstellungen bei der Nutzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Form von Agri-Photovoltaik und Floating-Photovoltaik. Die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Bereichen für Wohnen sowie Gewerbe und Industrie (ASB und GIB) ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollte aufgrund der Flächenknappheit jedoch nur zur Arrondierung von Siedlungsbereichen eingesetzt        werden.

Den vollständigen Erlass finden Sie hier.

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Offenlegungspflichten – Achtung Fristablauf!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.

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Achtung: Neue Phishing-Mail im Umlauf

Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff „Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten“, ist mit einem IHK-Logo versehen und mit „IHK“ unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO „einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien“ vorgenommen hätten.

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